Allgemeine Geschäftsbedingungen

der
Pro Defence Sachsen-Anhalt
Fachschulen für Selbstschutzfähigkeiten und psychosoziale Entwicklung

AGBs PDSA
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1. Mitgliedsbeiträge:
Mitgliedsbeiträge werden monatlich, bis einschließlich zum 10. eines jenes Monats, von der Pro
Defence Sachsen-Anhalt per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes, bzw. vom Konto einer
erziehungsberechtigten Person und/oder von einer vertraglich (siehe Mitgliedschaft) geregelten
zahlungspflichtigen Person abgebucht. Barzahlungen sind nicht möglich.
Mitgliedsbeiträge können nur zurückerstattet werden, wenn die Pro Defence Sachsen-Anhalt ihre
Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer nicht anbieten kann. Die Beitragsrückforderung kann bei
einem monatlichen Ausfall zustandekommen und wenn die PDSA keine Ausweichmöglichkeiten
wie Nachholmöglichkeiten anbieten konnte. Ein Anspruch auf Beitragsrückzahlung, obwohl die
PDSA ihre Dienstleistung durch die Anwesenheit der Ausbilder/-innen gesichert hat, besteht nicht.
Nichtzahlungen von Mitgliedsbeiträgen werden rechtlich per Mahnverfahren eingefordert. Der
Zugang zum Training wird über Mitgliedsbeiträge gesichert. Bei Nichtzahlungen ist die Teilnahme
am Training nicht mehr möglich.


2. Mitgliedschaften
Die Mitgliedschaften laufen zentral an jedem Standort für ein Jahr. Eine Mitgliedschaft verlängert
sich automatisch um jeweils einen Monat. Bei Mitgliedschaften die vor dem 15. eines jenen Monats
abgeschlossen werden beginnt jede Mitgliedschaft zum 1. des aktuellen Monats. Bei
Mitgliedschaften die nach dem 15. eines jenen Monats abgeschlossen werden, beginnt jede
Mitgliedschaft zum 01. des Folgemonats. Bei Mitgliedschaften im Kinder- uind Jugendbereich sind
die Kinder der erziehungsberechtigten Person die Vertragsnutzer, die erziehungsberechtigte Person
der Vertragspartner.


3. Kündigung
Eine Mitgliedschaft kann per Sonderkündigung innerhalb des ersten Monats nach Abschluss einer
Mitgliedschaft gekündigt werden. Ansonsten kann eine Mitgliedschaft nach Ablauf mit einer
Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Mitgliedschaften können immer zum 30. eines
jenen Folgemonats gekündigt werden und müssen spätestens zum 30. eines Monates bei der Pro
Defence Sachsen-Anhalt eingehen, damit die Kündigung zum 30. eines Folgemonats wirksam wird.
Es zählt immer das Eingangsdatum einer Kündigung. Eine Kündigung kann immer am jeweiligen
Standort oder per Mail an verwaltung.pdsa@gmail.com eingehen. Es erfolgt ein
Kündigungsschreiben von der PDSA.


4. Kündigungsrechte der PDSA
Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor, Mitglieder frühzeitig aus triftigem
Grund zu kündigen. Triftige Gründen können unangemessenes Verhalten von Mitgliedern und
Vertragsnutzern sein, die den regelmäßigen Unterricht stören und somit den Unterrichtsfluss
aufhalten. Störungen des Unterrichtes/des Trainings durch Mitglieder werden ebenfalls dann nicht
mehr geduldet, wenn Mitglieder oder Vertragsnutzer zu einer Distanzierung von Gruppen zur PDSA
beitragen und /oder die Gruppenbindung stören. Weiter kann die Pro Defence Sachsen-Anhalt
Mitglieder kündigen, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, der durch die regelmäßigen
Beitragszahlungen nicht mehr ausgeglichen werden kann und der aktuelle Beitrag den verursachten
wirtschaftlichen Schaden zukünftig nicht mehr deckt.

 

5. Trainingslager für Mitglieder und Nichtmitglieder
Trainingslagerbeiträge richten sich kalkulatorisch immer nach den Unterkunfts- und
Verpflegungskosten sowie nach dem erforderlichen Personalschlüssel der für die Planung und
Durchführung eines Trainingslagers notwendig ist. Ein Trainingslagerbeitrag setzt sich immer aus
den Komponenten der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Personalkosten sowie Steurern und
Profit zusammen.
Trainingslager finden mindestens zwei mal im Jahr statt. Die Kosten der Unterkünfte werden auf
die Mitglieder umgelegt. Für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Einrichtungen sowie
deren Stornierungsgebühren gelten die AGBs der Einrichtungen.
Die Pro Defence Sachsen-Anhalt plant für Trainingslager das eigene Personal mit einem
Betreuungsschlüssel von 1zu6. Die Gesamtbeträge für ein Trainingslager veröffentlicht die PDSA
per Schreiben oder in den eigenen WhatsApp-Gruppen über eine konzentrierte Frist zur Zahlung der
Gesamtbeträge. In dieser Frist sind die Gesamtbeträge zu überweisen. Die PDSA kann auch die
Gesamtbeträge per Lastschriftmandat auf den Trainingslageranmeldungen zum bekannten Zeitpunkt
einziehen.
Stornogebühren für die Kosten der PDSA:
Bei Absagen 5 Wochen vor Ankunftstag eines Trainingslagers werden 20% des Beitrags für die
PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.
Bei Absagen 4 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 60% des Beitrags für
die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.
Bei Absagen 3 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 90% des Beitrags für
die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.
Bei Nicht - Zahlung der Stornogebühren entsteht der PDSA ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser kann
zu einer Kündigung der aktuellen Mitgliedschaft führen und wird gerichtlich per Mahnverfahren
eingefordert.
Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen
Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einmal im Jahr
wahrzunehmen.


6. Ausflüge mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern
Die PDSA plant und führt regelmäßig Ausflüge für Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Kosten für
einen Ausflug setzen sich aus den Komponenten Fremdkosten der Unternehmen und Vereinen zur
Nutzung derer Angebote, Steuern, Personalkosten und dem Profit zusammen. Wie für
Trainingslager, sind auch hier verbindliche Anmeldungen, von der PDSA ausgehändigt,
erforderlich.
Stornierungsgebühren für Ausflüge:
Bei Absagen 2 Wochen vor dem Ausflugstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen 1 Woche vor dem Ausflugstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen am Ausflugstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.
Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen
Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einmal im Jahr
wahrzunehmen.

 

7. Veranstaltungen für Nichtmitglieder
Die PDSA veranstaltet regelmäßig Seminare und Schulungen. Diese können von externe Personen
aus anderen Vereinen und Firmen wahrgenommen werden. Hierfür sind Anmeldungen über die
Emailadresse verwaltung.pdsa@gmail.com erforderlich.
Stornierungsgebühren für Seminare und Schulungen:
Bei Absagen 2 Wochen vor dem Druchführungstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen 1 Woche vor dem Durchführungstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen am Durchführungstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.
Die Kosten für Schulungen und Seminare können per Lastschriftmandat eingezogen werden und
Zahlungen per Überweisung auf das Konto der PDSA erfolgen.


8. Textilien
Textilien können über den Onlineshop der PDSA auf der eigenen Homepage bestellt werden.
Lieferschwierigkeiten Dritter sind dabei nicht in der Verantwortung der PDSA und sind somit
vorbehalten. Textilien können innerhalb von 2 Wochen vor Ort oder per Postsendung storniert
werden. Dabei dürfen die Textilien nicht gewaschen und auch nicht getragen wurden sein. Bei
Umtausch bestellt die PDSA neue gleichwertige Textilien. Sind Nachbestellungen nicht möglich, so
erhält der Kunde/ die Kundin eine Gutschrift oder das Geld zurück.


9. Verhaltenskodex
Mitglieder und Teilnehmer/-innen bei Seminaren, Trainingslagern, Veranstaltungen und Ausflügen
sowie im regelmäßigen Training verpflichten sich mit der Anmeldung einen wohlwollenden und
lösungorientierten Kommunikationsstil zu pflegen. Ein Ausschluss von Trainingslagern, Seminaren
und Schulungen, Veranstaltungen und Ausflügen sowie dem regelmäßigen Training bei
Nichteinhaltung gegeben.
Bei ungerechtfertigter Anwendung des Erlernten außerhalb des Trainings behält sich die PDSA das
Recht vor, Mitglieder zu kündigen. Bei ungerechtfertigten Verhalten von Kindern und Jugendlichen
werden die Vertragspartner (die Eltern) gekündigt. Somit ist die Teilnahmeoption am Kinder- und
Jugendtraining erloschen.
Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihr Kind/ihre Kinder reibungslos am Unterricht und den
Aktionen der PDSA teilnehmen können. Zuwiderhandlungen können zu Kündigungen führen.


10. Hausrechte der Ausbilder/innen
Jeder MA hat für die Zeit des Trainings und der Aktion das Hausrecht. Respektloses Verhalten
gegenüber der MA kann zu einem Hausverbot für die Trainings- und Aktionszeiten führen und eine
Kündigung nach sich ziehen.
MA sind bei Problemen die erste Ansprechoption.
Die Ausbilder/-innen leiten den Unterricht. Interessenten und Mitglieder sind auschließlich aus
Lernzwecken im Training. Jegliche provokante Herausforderung wird je nach schwere rechtlich
geltend gemacht und kann je nach schwere somit zu einer polizeilichen Anzeige führen.
Die Ausbilder/-innen sind bei dem Verdacht zu Verstößen gegen das Kinder- und
Jugendschutzgesetz verpfichtet dies der Geschaeftsführung zu melden, die dann die nötigen Schritte
bei Netzwerkpartnern, dem Jugendamt oder der Polizei einleitet.


11. Bildrechte und Datenschutz
Vertragspartner und Vertragsnutzer stimmen den Bildrechten zur Verarbeitung auf der eigenen
Homepage zu. Ist es nicht gewünscht, dass Vertragspartner und Vertragsnutzer mit Bild auf der
Homepage zu sehen sind oder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, so ist ein Vermerk auf
der Mitgliedschaft zu hinterlassen. Erfolgt dieser nicht, stimmt ein Mitglied oder Teilnehmer den
Bildrechten zu.
Die PDSA erhebt die Daten von Vertragspartnern und Vertragsnutzern aus Steuerrechtlichen zwecken
und hebt diese mindestens 8 Jahre auf. Die PDSA verpflichtet sich bei Abschluss einer
Mitgliedschaft und Annmeldung zu Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen sowie Ausflügen
die Daten nur aus verwaltungstechnischen und steuerrechtlichen Gründen zu verarbeiten.