Allgemeine Geschäftsbedingungen

der
Pro Defence Sachsen-Anhalt
Fachschulen für Selbstschutzfähigkeiten und psychosoziale Entwicklung

Allgemeine Geschaftsbedingungen Pdsa 24 08 2025
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  1. Mitgliedsbeiträge:

Mitgliedsbeiträge werden monatlich, bis einschließlich zum 10. bzw. 25 eines jenes Monats, von der Pro Defence Sachsen-Anhalt per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes, bzw. vom Konto einer

erziehungsberechtigten Person und/oder von einer vertraglich (siehe Mitgliedschaft) geregelten

zahlungspflichtigen Person abgebucht. Barzahlungen sind nicht möglich.

Mitgliedsbeiträge können nur zurückerstattet werden, wenn die Pro Defence Sachsen-Anhalt ihre

Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer nicht anbieten kann. Die Beitragsrückforderung kann bei

einem monatlichen Ausfall zustandekommen und wenn die PDSA keine Ausweichmöglichkeiten

wie Nachholmöglichkeiten anbieten konnte. Ein Anspruch auf Beitragsrückzahlung, obwohl die

PDSA ihre Dienstleistung durch die Anwesenheit der Ausbilder/-innen gesichert hat, besteht nicht.

Nichtzahlungen von Mitgliedsbeiträgen werden rechtlich per Mahnverfahren eingefordert. Der

Zugang zum Training wird über Mitgliedsbeiträge gesichert. Bei Nichtzahlungen ist die Teilnahme

am Training nicht mehr möglich.

 

  1. Mitgliedschaften

Mitgliedschaften werden zentral an jedem Standort für eine Erstlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit sind Mitgliedschaften monatlich kündbar und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht dem Datum der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrags.

Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Startdatum anteilig berechnet, bis die reguläre Abrechnung zum nächsten Stichtag (1. oder 15. eines Monats) beginnt.

Bei Mitgliedschaften im Kinder- und Jugendbereich sind die Kinder die Vertragsnutzer, während die erziehungsberechtigte Person der Vertragspartner ist.

 

Die Kosten der Jahresmitgliedschaft sind inkl. 19% Umst.

 

     2.1 Altersgruppen
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Altersgruppen:

  • Kinder: Personen von 6 bis einschließlich 11 Jahre,
  • Jugendliche: Personen von 12 bis einschließlich 17 Jahre,
  • Erwachsene: Personen ab 18 Jahren.

 

  2.1 Halbjahresmitgliedschaft

Zusätzlich zur regulären Jahresmitgliedschaft bietet die Pro Defence Sachsen-Anhalt ab dem 01.08.2025 auch eine Halbjahresmitgliedschaft an.

Diese Mitgliedschaft hat eine Erstlaufzeit von 6 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, sofern keine Kündigung in Textform (schriftlich oder per E-Mail) spätestens 1 Monat vor Ablauf der aktuellen Laufzeit erfolgt.

Die Mitgliedsbeiträge für diese Variante werden halbjährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine monatliche Teilzahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge ist – außer im Falle eines vollständigen Ausfalls der Leistungen ohne Ausweichangebote – ausgeschlossen.

 

  1. Online-Mitgliedschaften

Ab dem 01.02.2025 können Mitgliedschaften auch online über die Website www.prodefence-sa.de abgeschlossen werden. Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht, dem absende Datum des Online-Formulars.

Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Startdatum anteilig berechnet, bis die reguläre Abrechnung zum nächsten Stichtag (1. oder 15. eines Monats) beginnt.

Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft online abschließen, können anschließend direkt zum Training kommen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen im Formular vollständig und korrekt angegeben werden.

Sonderkündigungsrecht bei Online-Abschluss:

Gemäß § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) haben Mitglieder das Recht, ihre Online-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

  • Die Kündigung muss in Textform erfolgen, entweder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de oder schriftlich am jeweiligen Standort.
  • Für die Fristwahrung zählt das Eingangsdatum der Kündigung.

Weitere Regelungen:

Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist gelten die gleichen Kündigungsfristen und Bedingungen wie für handschriftliche Mitgliedschaften.

 

3.1 Online-Monatskarten 

Monatskarten können ausschließlich online über das Formular auf der Website abgeschlossen werden.
Bei Antragstellung muss der gewünschte Leistungszeitraum angegeben werden. Die Monatskarte beginnt frühestens 14 Tage nach Eingang des Antrags in der Verwaltung, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist gemäß § 355 BGB widerrufen wird.

Die Verwaltung bestätigt jede Anmeldung per E-Mail mit dem hinterlegten Leistungszeitraum.
Die Teilnahme ist ausschließlich innerhalb des bestätigten Zeitraums möglich.

Die Monatskarte verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums in Textform (schriftlich oder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de) gekündigt wird. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung.

Eine Rückerstattung gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pro Defence Sachsen-Anhalt konnte ihre Leistungen nicht erbringen und keine Ersatzmöglichkeit (z. B. Nachholtermin) anbieten.

Die Kosten der Online-Monatskarte sind inkl. 19% Umst.

 

3.2 Online- 10er Karte

Die 10er-Karte kann ausschließlich online über das Buchungsformular auf www.prodefence-sa.de/10er-karten/ beantragt werden. Die Teilnahme am Training ist nur nach vollständiger Bezahlung der 10er-Karte in Höhe von 150 € möglich. 

Die 10er-Karte wird einmalig mit 150 € berechnet. Der Betrag wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Teilnehmer bzw. die gesetzliche Vertretung erklärt mit dem Absenden des Online-Formulars, dass ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt ist berechtigt, den Betrag einmalig nach Buchung von dem angegebenen Konto einzuziehen. Sollte der Einzug fehlschlagen (z. B. wegen fehlender Kontodeckung oder falscher Bankdaten), wird die Teilnahme am Training bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt. Etwaige Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Die 10er-Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie gilt für zehn einzelne, frei wählbare Trainingstermine innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Zahlungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfallen nicht genutzte Einheiten ersatzlos.

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich vor der Buchung über die aktuellen Trainingszeiten, Trainingsorte und Inhalte zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn die Teilnahme aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen wird.

Gemäß § 355 BGB steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab dem Absendedatum des Buchungsformulars zu. Der Widerruf ist in Textform an pdsa.verwaltung@outlook.de zu richten. Für die Fristwahrung zählt das Eingangsdatum der Widerrufserklärung. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Rücktrittsrecht mehr. Die Kosten der Online-10er Karte sind inkl. 19% Umst.

 

  1. Kündigung-Jahresmitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft kann per Sonderkündigung innerhalb des ersten Monats nach Abschluss einer Mitgliedschaft gekündigt werden. Ansonsten kann eine Mitgliedschaft nach Ablauf der Erstlaufzeit (1 Jahr) mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden.

Für alle Mitgliedschaften, die nach dem 01.02.2025 abgeschlossen wurden, gilt:

Eine Kündigung beendet die Mitgliedschaft genau einen Monat nach Eingang der Kündigung, unabhängig vom Monatsende.

Der letzte Mitgliedsbeitrag wird entsprechend anteilig berechnet.

Die Nutzung der Leistungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt ist bis zum Ablauf dieses Datums möglich.

Es zählt immer das Eingangsdatum der Kündigung. Eine Kündigung kann schriftlich am jeweiligen Standort oder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de eingereicht werden. Nach Eingang der Kündigung erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch die Pro Defence Sachsen-Anhalt

 

5. Kündigungsrechte der PDSA

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor Mitglieder frühzeitig aus triftigem

Grund zu kündigen. Triftige Gründen können unangemessenes Verhalten von Mitgliedern und

Vertragsnutzern sein, die den regelmäßigen Unterricht stören und somit den Unterrichtsfluss

aufhalten. Störungen des Unterrichtes/des Trainings durch Mitglieder werden ebenfalls dann nicht

mehr geduldet, wenn Mitglieder oder Vertragsnutzer zu einer Distanzierung von Gruppen zur PDSA

beitragen und /oder die Gruppenbindung stören. Weiter kann die Pro Defence Sachse-Anhalt

Mitglieder kündigen, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, der durch die regelmäßigen

Beitragszahlungen nicht mehr ausgeglichen werden kann und der aktuelle Beitrag den verursachten

wirtschaftlichen Schaden zukünftig nicht mehr deckt.

 

6. Trainingslager für Mitglieder und Nichtmitglieder

Trainingslagerbeiträge richten sich kalkulatorisch immer nach den Unterkunfts- und

Verpflegungskosten sowie nach dem erforderlichen Personalschlüssel der für die Planung und

Durchführung eines Trainingslagers notwendig ist. Ein Trainingslagerbeitrag setzt sich immer aus

den Komponenten der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Personalkosten sowie Steurern und

Profit zusammen.

Trainingslager finden mindestens zweimal im Jahr statt. Die Kosten der Unterkünfte werden auf

die Mitglieder umgelegt. Für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Einrichtungen sowie

deren Stornierungsgebühren gelten die AGBs der Einrichtungen.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt plant für Trainingslager das eigene Personal mit einem

Betreuungsschlüssel von 1zu6. Die Gesamtbeträge für ein Trainingslager veröffentlicht die PDSA

per Schreiben oder über die eigenen WhatsApp-Gruppen eine konzentrierte Frist zur Zahlung der

Gesamtbeträge. In dieser Frist sind die Gesamtbeträge zu überweisen. Die PDSA kann auch die

Gesamtbeträge per Lastschriftmandat auf den Trainingslageranmeldungen zum bekannten Zeitpunkt

einziehen.

 

Stornogebühren für die Kosten der PDSA:

Bei Absagen 5 Wochen vor Ankunftstag eines Trainingslagers werden 20% des Beitrages für die

PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.

Bei Absagen 4 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 60% des Beitrages für

die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.

Bei Absagen 3 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 90% des Beitrages für

die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.

 

Bei Nichtzahlung der Stornogebühren entsteht der PDSA ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser kann

zu einer Kündigung der aktuellen Mitgliedschaft führen und wird gerichtlich per Mahnverfahren

eingefordert.

Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen

Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einaml im Jahr

wahrzunehmen.

 

7. Ausflüge mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern

Die PDSA plant und führt regelmäßig Ausflüge für Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Kosten für

einen Ausflug setzen sich aus den Komponenten Fremdkosten der Unternehmen und Vereinen zur

Nutzung derer Angebote, Steuern, Personalkosten und dem Profit zusammen. Wie für

Trainingslager, sind auch hier verbindliche Anmeldungen, von der PDSA ausgehändigt,

erforderlich.

Stornierungsgebühren für Ausflüge:

Bei Absagen 2 Wochen vor dem Ausflugstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen 1 Woche vor dem Ausflugstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen am Ausflugstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.

Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen

Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einmal im Jahr

wahrzunehmen.

 

8. Veranstaltungen für Nichtmitglieder

Die PDSA veranstaltet regelmäßig Seminare und Schulungen. Diese können von externen Personen

aus anderen Vereinen und Firmen wahrgenommen werden. Hierfür sind Anmeldungen über die

Emailadresse verwaltung.pdsa@gmail.com erforderlich.

Stornierungsgebühren für Seminare und Schulungen:

Bei Absagen 2 Wochen vor dem Durchführungstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen 1 Woche vor dem Durchführungstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen am Durchführungstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.

Die Kosten für Schulungen und Seminare können per Lastschriftmandat eingezogen werden und

Zahlungen per Überweisung auf das Konto der PDSA erfolgen.

 

9. Textilien

Textilien können über den Onlineshop der PDSA auf der eigenen Homepage bestellt werden.

Lieferschwierigkeiten Dritter sind dabei nicht in der Verantwortung der PDSA und sind somit

vorbehalten. Textilien können innerhalb von 2 Wochen vor Ort oder per Postsendung storniert

werden. Dabei dürfen die Textilien nicht gewaschen und auch nicht getragen wurden sein. Bei

Umtausch bestellt die PDSA neue gleichwertige Textilien. Sind Nachbestellungen nicht möglich, so

erhält der Kunde/ die Kundin eine Gutschrift oder das Geld zurück.

 

10. Verhaltenskodex

Für alle Mitglieder und Teilnehmer gilt der Verhaltenskodex der Pro Defence Sachsen-Anhalt. Dieser ist als Anhang 1 Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zu Ausschlüssen von Veranstaltungen oder zum Ausschluss aus der Mitgliedschaft führen.

 

11. Hausrechte der Ausbilder/innen

Jeder MA hat für die Zeit des Trainings und der Aktion das Hausrecht. Respektloses Verhalten

gegenüber der MA kann zu einem Hausverbot für die Trainings- und Aktionszeiten führen und eine

Kündigung nach sich ziehen.

MA sind bei Problemen die erste Ansprechoption.

Die Ausbilder/-innen leiten den Unterricht. Interessenten und Mitglieder sind ausschließlich aus

Lernzwecken im Training. Jegliche provokante Herausforderung wird je nach schwere rechtlich

geltend gemacht und kann je nach schwere somit zu einer polizeilichen Anzeige führen.

Die Ausbilder/-innen sind bei dem Verdacht zu Verstößen gegen das Kinder- und

Jugendschutzgesetz verpflichtet dies der Geschäftsführung zu melden, die dann die nötigen Schritte

bei Netzwerkpartnern, dem Jugendamt oder der Polizei einleitet.

 

12. Bildrechte und Datenschutz

Vertragspartner und Vertragsnutzer stimmen den Bildrechten zur Verarbeitung auf der eigenen

Homepage zu. Ist es nicht gewünscht, dass Vertragspartner und Vertragsnutzer mit Bild auf der

Homepage zu sehen sind oder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, so ist ein Vermerk auf

der Mitgliedschaft zu hinterlassen. Erfolgt dieser nicht, stimmt ein Mitglied oder Teilnehmer den

Bildrechten zu.

Die PDSA erhebt die Daten von Vertragspartnern und Vertragsnutzern aus steuerrechtlichen zwecken

und hebt diese mindestens 8 Jahre auf. Die PDSA verpflichtet sich bei Abschluss einer

Mitgliedschaft und Anmeldung zu Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen sowie Ausflügen

die Daten nur aus verwaltungstechnischen und steuerrechtlichen Gründen zu verarbeiten.

 

13. Möglichkeit an zwei Standorten zu trainieren

Ab dem 01.02.2025 haben Mitglieder die Möglichkeit, einmal im Monat kostenlos an einem anderen Standort innerhalb ihrer Altersgruppe zu trainieren. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme im Vorfeld mit dem Ausbilder des gewünschten Standorts abgestimmt wird. Darüber hinaus können Mitglieder gegen einen monatlichen Aufpreis von 10 € den gesamten Monat über an einem weiteren Standort trainieren. Diese Option kann flexibel über den Mitglieder-Service-Bereich auf der Website (www.prodefence-sa.de) ein- und ausgebucht werden.

Anmeldung: Die Anmeldung dieser zusätzlichen Option muss spätestens einen Monat im Voraus eingereicht werden, damit sie für den folgenden Monat gültig ist. Die Anmeldung muss dabei bis zum 01. oder 15. eines Monats (abhängig vom Datum der Beitragszahlung) erfolgen.

Abmeldung: Die Abmeldung dieser zusätzlichen Option muss spätestens bis zum 14. oder 30. des Monats (abhängig vom Datum der Beitragszahlung) eingereicht werden, damit der zusätzliche Beitrag im darauffolgenden Monat nicht mehr berechnet wird.

 

  1. Zahlungsbedingungen und Rücklastschriften

Die Mitgliedsbeiträge sowie Entgelte für Zusatzleistungen werden grundsätzlich per SEPA-Lastschrift von der Pro Defence Sachsen-Anhalt eingezogen.

Kommt es zu einer Rücklastschrift, weil das angegebene Konto nicht gedeckt ist oder fehlerhafte Bankdaten übermittelt wurden, trägt das Mitglied die dadurch entstehenden Bankgebühren in voller Höhe. Diese Gebühren + Beitrag werden nicht erneut per Lastschrift eingezogen, sondern sind vom Mitglied nach Rechnungsstellung per Überweisung an die Pro Defence Sachsen-Anhalt zu begleichen.

Darüber hinausgehende Mahngebühren erhebt die Pro Defence Sachsen-Anhalt in der Regel nicht. Werden offene Forderungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht fristgerecht beglichen, behält sich die Pro Defence Sachsen-Anhalt jedoch vor, die Ansprüche an ein Inkassounternehmen zu übergeben oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt das Mitglied.

 

  1. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an allen Trainings, Seminaren, Veranstaltungen, Ausflügen und Trainingslagern der Pro Defence Sachsen-Anhalt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Eine Haftung der Pro Defence Sachsen-Anhalt sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, außer es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Mitglieder sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder Erkrankungen vor Beginn des Trainings mitzuteilen. Die Pro Defence Sachsen-Anhalt übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verschweigen solcher Informationen entstehen. 

Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken- und Unfallversicherung) zu sorgen. Eine Absicherung durch die Pro Defence Sachsen-Anhalt erfolgt in der Regel nicht.

Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle, für Schäden durch unsachgemäße Nutzung von Trainingsgeräten oder Einrichtungen sowie für den Verlust von Wertgegenständen, Geld oder persönlichem Eigentum wird ausgeschlossen.

Nimmt ein Mitglied Leistungen Dritter in Anspruch, die im Zusammenhang mit Angeboten der Pro Defence Sachsen-Anhalt stehen (z. B. Unterkünfte bei Trainingslagern, externe Dienstleister bei Ausflügen), haftet die Pro Defence Sachsen-Anhalt nicht für Pflichtverletzungen dieser Dritten.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht der Pro Defence Sachsen-Anhalt und ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer der Trainingseinheit oder der gebuchten Veranstaltung. Vor Beginn und nach Ende des Trainings liegt die Verantwortung allein bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle oder behördliche Anordnungen) verursacht werden, übernimmt die Pro Defence Sachsen-Anhalt keine Haftung.

Für Schäden, die durch das Verhalten anderer Teilnehmer entstehen, haftet die Pro Defence Sachsen-Anhalt nur im Falle nachweisbaren Organisationsverschuldens.

Die An- und Abreise zu Veranstaltungen, Trainings oder Ausflügen erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung der Pro Defence Sachsen-Anhalt für Wegeunfälle besteht nicht.

 

  1. Kommunikation und Zustellung

Rechtserhebliche Erklärungen im Rahmen der Mitgliedschaft, insbesondere Kündigungen, Widerrufe oder Mahnungen, können in Textform erfolgen und auch per E-Mail an die zuletzt vom Mitglied bekannt gegebene Adresse übermittelt werden.

Mitteilungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt gelten mit Zugang beim Mitglied als zugestellt. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten Erklärungen an die zuletzt bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse als wirksam zugestellt.

 


Stand: 24.08.2025

Verweis auf Anhänge

Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten verbindlich für alle Mitglieder der Pro Defence Sachsen-Anhalt:

  • Anhang 1 – Verhaltenskodex

  • Anhang 2 – Mitgliedschaftsbedingungen

Im Falle von Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Anhängen gehen die speziellen Regelungen der jeweiligen Anhänge vor.

Anhang 1 – Verhaltenskodex 

Die Teilnahme an allen Trainings, Seminaren, Veranstaltungen, Ausflügen und Trainingslagern der Pro Defence Sachsen-Anhalt setzt die Anerkennung des folgenden Verhaltenskodex voraus.

Alle Mitglieder, Vertragspartner sowie deren Kinder und andere Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, lösungsorientierten und wohlwollenden Umgang miteinander. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der Anweisungen der Ausbilderinnen und Ausbilder, ein wertschätzender Umgang mit anderen Teilnehmern sowie das Unterlassen von diskriminierenden, beleidigenden oder aggressiven Handlungen.

Jegliche Form von Gewalt, Mobbing, respektlosem Verhalten oder bewusstem Stören des Trainings wird nicht toleriert. Mitglieder oder Teilnehmer, die wiederholt oder in erheblichem Maße gegen diese Grundsätze verstoßen, können von einzelnen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Vorfällen oder wiederholten Verstößen ist die Pro Defence Sachsen-Anhalt berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.

Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung werden nicht toleriert. Gleiches gilt für jede Form von Mobbing, Ausgrenzung oder Herabwürdigung.

Die Teilnahme am Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen ist untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Training und können eine Kündigung der Mitgliedschaft nach sich ziehen.

Alle Teilnehmer verpflichten sich, das bereitgestellte Trainingsmaterial sowie die Einrichtungen sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung haften die Mitglieder oder deren Erziehungsberechtigte.

Darüber hinaus sind die jeweils gültigen Hausordnungen der Trainingsstätten zu beachten. Den Anweisungen des verantwortlichen Fachpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Das im Training Erlernte darf ausschließlich zur Selbstverteidigung und zum persönlichen Schutz eingesetzt werden. Eine missbräuchliche oder provozierende Anwendung der Techniken außerhalb des Unterrichts stellt einen schweren Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex dar und führt zum Ausschluss aus der Pro Defence Sachsen-Anhalt.

Eltern von Kindern und Jugendlichen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Kinder den Unterricht störungsfrei besuchen können und die Werte des respektvollen Umgangs einhalten.

Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex kann die Pro Defence Sachsen-Anhalt stufenweise Maßnahmen ergreifen. Diese reichen von einer mündlichen Verwarnung über einen zeitweiligen Ausschluss von Trainings oder Veranstaltungen bis hin zur endgültigen Kündigung der Mitgliedschaft.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind die ersten Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und üben während des Unterrichts, der Veranstaltungen und Ausflüge das Hausrecht aus. Respektloses Verhalten gegenüber den Ausbilderinnen und Ausbildern kann ein sofortiges Hausverbot nach sich ziehen.

Anhang 2 – Mitgliedschaftsbedingungen 

Jahresmitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten (1 Jahr). Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sie sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (schriftlich oder per E-Mail) gekündigt wird. Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht dem Tag der Unterzeichnung des Vertrages oder, bei Online-Abschlüssen, dem Absendedatum des Formulars.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pro Defence Sachsen-Anhalt kann ihre vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig nicht erbringen und bietet auch keine gleichwertigen Ersatzleistungen an.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen. Ein Ausschluss ist insbesondere möglich bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Verhaltenskodex oder bei rufschädigendem Verhalten, das die Sicherheit, das Ansehen oder den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebs gefährdet.

Diese Mitgliedschaftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt.

Halbjahresmitgliedschaften

Die Halbjahresmitgliedschaft hat eine Erstlaufzeit von sechs Monaten (½ Jahr). Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sie sich automatisch jeweils um weitere sechs Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der aktuellen Laufzeit in Textform (schriftlich oder per E-Mail) gekündigt wird. Das Startdatum entspricht dem Tag der Vertragsunterzeichnung oder, bei Online-Abschlüssen, dem Absendedatum des Formulars.

Die Mitgliedsbeiträge für eine Halbjahresmitgliedschaft sind grundsätzlich für den gesamten Zeitraum im Voraus per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Eine monatliche Ratenzahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Pro Defence Sachsen-Anhalt ihre Leistungen vollständig nicht erbringen kann und auch keine Ersatz- oder Nachholmöglichkeiten anbietet.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor, Mitglieder einer Halbjahresmitgliedschaft in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Verhaltenskodex oder bei rufschädigendem Verhalten.

Diese besonderen Bedingungen für Halbjahresmitgliedschaften bilden einen verbindlichen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt.

Monatskarten

Die Monatskarte gilt ausschließlich für den im Antragsformular angegebenen Zeitraum. Dieser beginnt frühestens 14 Tage nach Eingang des Online-Formulars, sofern die Monatskarte nicht innerhalb dieser Frist widerrufen wird. Ein Widerruf ist gemäß § 355 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Absenden des Formulars möglich und muss in Textform (schriftlich oder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de) erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Widerrufserklärung.

Die Monatskarte verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums in Textform (schriftlich oder per E-Mail) gekündigt wird. Für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der Kündigung maßgeblich.

Die Teilnahme am Training ist ausschließlich innerhalb des bestätigten Leistungszeitraums möglich.

Die Zahlung der Monatskarte erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Nach korrekter Angabe der E-Mail-Adresse erhält das Mitglied eine Rechnung sowie eine Bestätigung des Leistungszeitraums.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pro Defence Sachsen-Anhalt kann ihre Leistungen vollständig nicht erbringen und bietet auch keine Ersatz- oder Nachholmöglichkeiten an.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor, Mitglieder einer Monatskarte in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen, insbesondere bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Verhaltenskodex oder bei rufschädigendem Verhalten.

Diese besonderen Bedingungen für Monatskarten bilden einen verbindlichen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt.

10er-Karten 

Die 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an insgesamt zehn einzelnen Trainingsterminen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Datum der vollständigen Bezahlung. Die Karte ist personengebunden, nicht übertragbar und gilt ausschließlich für die im Rahmen der Pro Defence Sachsen-Anhalt angebotenen Trainingseinheiten.

Die Kosten der 10er-Karte betragen 150 €. Der Betrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sollte der Einzug fehlschlagen (z. B. wegen mangelnder Kontodeckung oder falscher Bankdaten), ruht die Teilnahmeberechtigung bis zur vollständigen Zahlung. Etwaige Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.

Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der zwölf Monate ersatzlos. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Übertragung auf andere Personen besteht nicht. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pro Defence Sachsen-Anhalt kann ihre Leistungen vollständig nicht erbringen und bietet keine Ersatzmöglichkeit an.

Für die Online-10er-Karte gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Der Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen nach Absenden des Online-Formulars in Textform (schriftlich oder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de) erklärt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Widerrufserklärung. Nach Ablauf der Frist besteht kein Rücktrittsrecht mehr.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor, Inhaber einer 10er-Karte in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen, insbesondere bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Verhaltenskodex oder bei rufschädigendem Verhalten.

Diese besonderen Bedingungen für Online-10er-Karten bilden einen verbindlichen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt.